Unter Haushaltsauflösung versteht man die Räumung einer Wohnung einschließlich der dazugehörigen Nebenräume (Keller, Dachboden) vom Hausrat des Wohnungsinhabers, die damit verbunden ist, dass der Wohnungsinhaber danach keinen eigenen Haushalt mehr führt.
Eine Haushaltsauflösung kann aus unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden: Nach Todesfall, im Zuge der Zwangsräumung der Wohnung, beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim oder bei dauerhafter Unterbringung in einer Klinik. Auch vor Antritt einer längeren Freiheitsstrafe oder einer Auswanderung kann der Haushalt aufgelöst werden.
Zuerst vereinbaren sie einen Termin mit uns zur Besichtigung des Auftrages. Gerne auch am Wochenende! Wenn Sie vor Ort sind kommen wir auch Samstag oder Sonntags zur Besichtigung des Auftrages.
Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot in dem alle Kosten incl. Entsorgung und Nebenkosten enthalten sind. Es entstehen Ihnen KEINE weiteren Kosten.
Nach Beendigung der Arbeiten erhalten sie Ihre Rechnung in der alle Leistungen und detailierte Kosten separat aufgeführt sind, sowie alle erforderlichen Dokumente per Post. Dank unserer Preisgarantie liegen die Rechnungen meist unter den geschätzten Kosten.